RAL... wir haben den "Blauen Engel"
GRUNDLAGE FÜR UMWELTZEICHENVERGABE
Kurzfassung
Quelle:
www.blauer-engel.de
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1 Vorbemerkung
1.1
Die Jury
Umweltzeichen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Umweltbundesamt und unter
Einbeziehung der Ergebnisse der vom RAL einberufenen Anhörungsbesprechungen
diese Grundlage für die Vergabe des Umweltzeichens beschlossen. Mit der
Vergabe des Umweltzeichens wurde der RAL e.V. beauftragt. Für alle
Erzeugnisse, soweit diese die nachstehenden Bedingungen erfüllen, kann nach
Antragstellung beim RAL auf der Grundlage eines mit dem RAL abzuschließenden
Zeichenbenutzungsvertrages die Erlaubnis zur Verwendung des Umweltzeichens
erteilt werden. |